Orientierung für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027. Selbstnutzerboni werden nur auf den Anteil einer berechtigten Wohnung angewendet. Künftige Bonusmodelle sind nicht enthalten.
KfWHeizungstauschFörderung
Vor dem Förderantrag prüfen
Der berechnete Betrag setzt förderfähige Kosten und die Erfüllung der Programmbedingungen voraus. Der Rechner prüft keine Förderberechtigung.
Gebäudeeinordnung, Antragsteller und technische Mindestanforderungen für die gewählte Maßnahme klären.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit passender aufschiebender oder auflösender Förderbedingung rechtzeitig vor Antragstellung vereinbaren. Vorhabenbeginn und Ausnahmen vor einer Beauftragung prüfen.
Vorherige Anträge, bereits genutzte Kostenbudgets und die Kombination mit anderen Förderungen berücksichtigen.
Erforderliche Fachplanung, Bestätigungen und Nachweise vorab mit Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten abstimmen.
Heizungsförderung 458/522: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Optimierung des Verteilungssystems einschließlich hydraulischem Abgleich bzw. angepassten Luftvolumenströmen gehört zur Maßnahme. Selbstnutzerboni erfordern zusätzliche persönliche und anlagenbezogene Voraussetzungen.
⚠️ Diese Heizungsart ist nach den neuen BEG EM-Richtlinien (ab 21.07.2026) nicht förderfähig. Der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen muss gegeben sein.
Zusatzboni – Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026 (max. 80 %)
⛔ Nicht förderfähig: Der Austausch einer bestehenden EE-Heizung, die ab 2008 eingebaut wurde (Wärmepumpe, Fernwärme), wird seit 21. Juli 2026 nicht mehr gefördert.
⚠️ Eingeschränkt förderfähig: Ersatz einer vor 2008 eingebauten EE-Heizung: Ab 2027 werden nur noch 50 % der förderfähigen Kosten als Bemessungsgrundlage angesetzt.
ℹ️ EU-Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027: EU-Wärmepumpen erhalten +15 % Bonus – dafür sinkt die Grundförderung für Nicht-EU-Geräte auf 15 %. Bei EU-Geräten bleibt die effektive Förderung bei 30 % Grundf. + 15 % Bonus = 45 % Basis.
Zusatzboni KfW 522 (max. 35 %)
ℹ️ KfW 522 kennt keinen Einkommensbonus und keinen Familienzuschlag. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind ab 21. Juli 2026 entfallen.
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Für KfW-Heizungsförderung, Bonusprüfung und technische Mindestanforderungen unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen.