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BAFA Förderrechner Wohngebäude · Gebäudehülle · Einzelmaßnahmen 2026
Aktuell · Stand 2026

BAFA Förderung
Gebäudehülle berechnen

Unverbindliche Orientierungsrechnung für Einzelmaßnahmen nach BEG EM — Wohngebäude · Bundesförderung für effiziente Gebäude

💡 Tipp: Energieberater wird bezuschusst. Die Kosten für Fachplanung & Baubegleitung durch einen zugelassenen Energieberater werden mit 50 % gefördert — gedeckelt auf 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 20.000 €). Jetzt Energieberater anfragen →
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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Liegt ein gültiger iSFP vor? Erhöht den Fördersatz um 5 % und den förderfähigen Höchstbetrag auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Wir erstellen Ihnen gerne auch Ihren iSFP — jetzt anfragen.
+5 %
💡 Tipp: Energieberater-Kosten werden mit 50 % bezuschusst
Gebäudetyp Förderfähige Kosten (max.) Max. Zuschuss (50 %)
Ein- & Zweifamilienhaus 5.000 € 2.500 €
Mehrfamilienhaus (≥ 3 WE) 2.000 € je WE, max. 20.000 € 1.000 € je WE, max. 10.000 €
Georg Müller berät Sie als zugelassener Energieeffizienz-Experte →
Anzahl Wohneinheiten
Bestimmt den förderfähigen Höchstbetrag insgesamt
Maßnahmen auswählen & Kosten eingeben
🪟
Fenster, Türen & Verglasungen
Orientierung: Uw ≤ 0,95 W/m²K (Fenster) · Ud ≤ 1,3 W/m²K (Türen)
🏠
Dach & oberste Geschossdecke
Orientierung: U ≤ 0,14 W/m²K
🏚️
Gaubenseitenwände
Orientierung: U ≤ 0,20 W/m²K
🧱
Außenwände
Orientierung: U ≤ 0,20 W/m²K
⬇️
Wände gegen Erdreich / Kelleraußenwände
Orientierung: U ≤ 0,25 W/m²K
🔲
Bodenplatten & Decken gegen Erdreich / Keller
Orientierung: U ≤ 0,25 W/m²K (Bodenplatte) · U ≤ 0,25 W/m²K (Kellerdecke)
💨
Lüftungsanlage
Orientierung: Wärmerückgewinnung ≥ 75 % — zentrale & dezentrale Anlagen
Gesamtergebnis · BAFA BEG EM Gebäudehülle
Gesamtzuschuss
Förderfähige Kosten
Ihr Eigenanteil

Aufschlüsselung nach Maßnahmen

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient der ersten Orientierung. Sie basiert auf der BEG EM Richtlinie (Stand 2024) und den BAFA-Merkblättern (Stand 2026). Der Rechner berücksichtigt keine technischen Mindestanforderungen im Detail, keine Antragsbedingungen (z.B. Energieberater-Pflicht, Verwendungsnachweis) und keine regionalen Besonderheiten. Der Förderhöchstbetrag von 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Gebäudehüllen-Maßnahmen. Für eine verbindliche Förderberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Energieberater.