Bauphysik & Energetische Nachweise

Energieeffizienz, Schallschutz und Brandschutz sind heute gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile jedes Bauvorhabens. Als zertifizierter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude und eingetragener Brandschutzplaner erstelle ich alle erforderlichen Nachweise — für private Bauherren, Bauunternehmer und Gewerbetreibende im Raum Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen.

Ein besonderer Vorteil: Da Bauphysik und Tragwerksplanung bei mir im gleichen Büro in Karlshuld liegen, werden schallschutzkritische Bauteile wie Deckenauflager, Wandanschlüsse und flankierende Bauteile bereits bei der Statik berücksichtigt. Das vermeidet typische Fehler, die bei getrennter Beauftragung entstehen — und spart Korrekturkosten auf der Baustelle.

Zertifizierungen & Listeneintragungen

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Energieberatung GEG KfW Förderung Ingolstadt Neuburg

Wärmeschutz & Energieberatung (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für jeden Neubau und viele Sanierungen einen energetischen Nachweis vor. Ich erstelle diese Berechnungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und berate Sie dabei, welche Bauteilaufbauten und Anlagentechnik die wirtschaftlichste Lösung für Ihr Vorhaben darstellen.

Als eingetragener Energieeffizienz-Experte des Bundes darf ich Förderanträge bei KfW und BAFA stellen und begleite Sie durch den gesamten Förderprozess — von der Planung bis zur Schlussabrechnung.

  • GEG-Nachweise für Neubau und Sanierung
  • Energieausweise (Bedarfsausweis)
  • KfW-Effizienzhausberechnungen (KfW 40, KfW 55)
  • BAFA-Förderberatung bei Sanierungsmaßnahmen
  • Energetische Fachplanung & Baubegleitung
Schallschutz DIN 4109 Mehrfamilienhaus Doppelhaus Neuburg Ingolstadt

Schallschutz nach DIN 4109

Unzureichender Schallschutz ist einer der häufigsten Mängel im Wohnungsbau — und führt regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten. Besonders bei Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern ist ein rechnerischer Schallschutznachweis nach DIN 4109 Pflicht.

Ich berechne den Schutz gegen Außenlärm sowie die Luft- und Trittschalldämmung zwischen fremden Wohnbereichen. Da Schallschutz und Statik im gleichen Büro bearbeitet werden, können schallschutzkritische Konstruktionsdetails direkt in die Tragwerksplanung einfließen.

  • Schallschutznachweise nach DIN 4109
  • Luft- und Trittschallberechnung
  • Außenlärm-Nachweise (Straßenverkehr)
  • Optimierung von Flankenübertragungen
Brandschutzplanung Brandschutznachweis Wohngebäude Gewerbe Karlshuld

Brandschutzplanung

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 sowie reguläre Gewerbebauten erstelle ich die baurechtlich geforderten Brandschutznachweise und -konzepte. Dabei werden Fluchtwege, Rettungswege, Bauteilanforderungen (F30, F60, F90) und Brandabschnitte so definiert, dass Ihr Projekt die Genehmigung beim Bauamt erhält.

Als zugelassener Brandschutzplaner in Bayern kann ich diese Nachweise eigenverantwortlich erstellen und beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, der Stadt Ingolstadt oder den jeweiligen Baubehörden in Pfaffenhofen und Eichstätt einreichen.

  • Brandschutznachweise für das Bauamt
  • Flucht- und Rettungswegplanung
  • Bauteilbemessungen (F30, F90 etc.)
  • Brandabschnittsplanung

Häufige Fragen zur Bauphysik

Brauche ich einen Energieausweis für mein Gebäude?
Ja — bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung ist ein Energieausweis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Für Neubauten wird ein Bedarfsausweis benötigt, der auf Basis der Planung berechnet wird. Ich erstelle Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und bin als Energieeffizienz-Experte des Bundes zur Ausstellung berechtigt.
Welche Förderung bekomme ich für meinen Neubau oder meine Sanierung?
Das hängt vom geplanten Energiestandard und der Maßnahme ab. Für Neubauten gibt es KfW-Förderung ab dem Effizienzhaus-Standard KfW 40. Für Sanierungen fördert die BAFA einzelne Maßnahmen (Dämmung, Heizung, Fenster) oder die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Als eingetragener Energieeffizienz-Experte kann ich Förderanträge für Sie stellen und die energetische Baubegleitung übernehmen, die für viele Förderprogramme Voraussetzung ist.
Ist ein Schallschutznachweis für mein Einfamilienhaus nötig?
Für ein freistehendes Einfamilienhaus in ruhiger Lage ist kein Schallschutznachweis erforderlich. Sobald jedoch Wohneinheiten aneinandergrenzen — also bei Doppelhäusern, Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern — ist ein Nachweis nach DIN 4109 gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei Grundstücken in der Nähe von stark befahrenen Straßen oder Gewerbegebieten ist ein Außenlärm-Nachweis sinnvoll.
Ab welcher Gebäudeklasse brauche ich einen Brandschutznachweis?
In Bayern ist ab Gebäudeklasse 3 (Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 7 Meter Höhe) ein Brandschutznachweis beim Bauamt einzureichen. Für Gebäudeklassen 1 und 2 (typische Einfamilienhäuser) gibt es keine eigene Nachweispflicht, aber die Bauordnung stellt trotzdem Anforderungen an Baustoffe und Fluchtwege — die ich bei der Planung selbstverständlich berücksichtige.

Energieberatung & Nachweise anfragen

Ich berate Sie unverbindlich — ob Neubau, Sanierung oder Fördermittelberatung.

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