01 / BAYBO
Brandschutz für
Ihr Bauvorhaben.
Ich plane den baulichen Brandschutz für Ihr Vorhaben in Bayern und stimme ihn mit Bauplanung und Statik ab. Die rechtliche Einordnung auf dieser Seite bezieht sich ausschließlich auf die Bayerische Bauordnung (BayBO).
02 / LEISTUNGEN
Planung und Nachweis
aufeinander abstimmen.
- Baulichen Brandschutz in die Gebäudeplanung einbeziehen
- Brandschutznachweis für das konkrete Vorhaben erstellen
- Rettungswege und brandschutzrelevante Bauteile in der Planung berücksichtigen
- Erforderliche zusätzliche Prüfung mit dem Projektablauf abstimmen
03 / ZUSAMMENARBEIT
Vom Vorhaben
zur abgestimmten Planung.
- Vorhandene Pläne und Nutzung besprechen.
- Gebäude und Vorhaben anhand der BayBO einordnen.
- Nachweis und Planunterlagen aufeinander abstimmen.
- Falls erforderlich, zusätzliche Bescheinigung oder bauaufsichtliche Prüfung einplanen.
04 / RECHTLICHE EINORDNUNG
Drei Fragen.
Getrennt beantworten.
Nachweispflicht
Maßgeblich ist Art. 62 BayBO, einschließlich seiner Ausnahmen und Vorbehalte. Die zusätzliche Prüfung ist davon zu unterscheiden.
Berechtigung zur Erstellung
Die Personengruppen nennt Art. 62b Abs. 1 BayBO.
Zusätzliche Prüfung
Art. 62b Abs. 2 BayBO unterscheidet die Fälle mit zusätzlicher Bescheinigung oder bauaufsichtlicher Prüfung von den übrigen Vorhaben.
Quellenstand: 17.10.2026 · Art. 12 BayBO · Art. 62 BayBO · Art. 62b BayBO
05 / IHRE FRAGEN
Brandschutz nach BayBO.
Beginnt die Nachweispflicht erst bei Gebäudeklasse 3?
Wer darf den Brandschutznachweis erstellen?
Wann wird der Brandschutznachweis zusätzlich geprüft?
Welche Ziele verfolgt der Brandschutz?
06 / KONTAKT
Ihr Vorhaben
gemeinsam einordnen.
Senden Sie mir Ihre vorhandenen Pläne und beschreiben Sie die geplante Nutzung.
Brandschutz besprechen ↗