LEISTUNGEN / PLANUNGSBÜRO MÜLLER

Brandschutz­planung

Baulicher Brandschutz und Brandschutznachweise für Ihr Vorhaben in Bayern – rechtlich eingeordnet nach der BayBO.

Vorhaben besprechen ↗
Brandschutz

01 / BAYBO

Brandschutz für
Ihr Bauvorhaben.

Ich plane den baulichen Brandschutz für Ihr Vorhaben in Bayern und stimme ihn mit Bauplanung und Statik ab. Die rechtliche Einordnung auf dieser Seite bezieht sich ausschließlich auf die Bayerische Bauordnung (BayBO).

02 / LEISTUNGEN

Planung und Nachweis
aufeinander abstimmen.

  • Baulichen Brandschutz in die Gebäudeplanung einbeziehen
  • Brandschutznachweis für das konkrete Vorhaben erstellen
  • Rettungswege und brandschutzrelevante Bauteile in der Planung berücksichtigen
  • Erforderliche zusätzliche Prüfung mit dem Projektablauf abstimmen

03 / ZUSAMMENARBEIT

Vom Vorhaben
zur abgestimmten Planung.

  1. Vorhandene Pläne und Nutzung besprechen.
  2. Gebäude und Vorhaben anhand der BayBO einordnen.
  3. Nachweis und Planunterlagen aufeinander abstimmen.
  4. Falls erforderlich, zusätzliche Bescheinigung oder bauaufsichtliche Prüfung einplanen.

04 / RECHTLICHE EINORDNUNG

Drei Fragen.
Getrennt beantworten.

Nachweispflicht

Maßgeblich ist Art. 62 BayBO, einschließlich seiner Ausnahmen und Vorbehalte. Die zusätzliche Prüfung ist davon zu unterscheiden.

Berechtigung zur Erstellung

Die Personengruppen nennt Art. 62b Abs. 1 BayBO.

Zusätzliche Prüfung

Art. 62b Abs. 2 BayBO unterscheidet die Fälle mit zusätzlicher Bescheinigung oder bauaufsichtlicher Prüfung von den übrigen Vorhaben.

Quellenstand: 17.10.2026 · Art. 12 BayBO · Art. 62 BayBO · Art. 62b BayBO

05 / IHRE FRAGEN

Brandschutz nach BayBO.

Beginnt die Nachweispflicht erst bei Gebäudeklasse 3?
Nein. Art. 62 BayBO regelt die bautechnischen Nachweise; für verfahrensfreie Vorhaben enthält er eine Ausnahme und weitere Vorbehalte. Die Gebäudeklasse allein entscheidet daher nicht über die Nachweispflicht.
Wer darf den Brandschutznachweis erstellen?
Art. 62b Abs. 1 BayBO nennt die berechtigten Personengruppen, darunter die für das Vorhaben Bauvorlageberechtigten. Erstellung und zusätzliche Prüfung sind unterschiedliche Aufgaben.
Wann wird der Brandschutznachweis zusätzlich geprüft?
Art. 62b Abs. 2 BayBO nennt Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäude der Gebäudeklasse 5. Dort ist eine Bescheinigung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz oder eine bauaufsichtliche Prüfung vorgesehen. Im Übrigen wird der Nachweis nach dieser Vorschrift nicht geprüft.
Welche Ziele verfolgt der Brandschutz?
Art. 12 BayBO betrifft die Vorbeugung gegen Brandentstehung und Brandausbreitung sowie die Rettung und wirksame Löscharbeiten.

06 / KONTAKT

Ihr Vorhaben
gemeinsam einordnen.

Senden Sie mir Ihre vorhandenen Pläne und beschreiben Sie die geplante Nutzung.

Brandschutz besprechen ↗