01 / PLANUNG MIT PERSPEKTIVE

Bauplanung & Bauantrag

Aus Ihrer Idee
wird ein Bauvorhaben.

Entwurf, Genehmigung und Ausführung. Gemeinsam durchdacht.

Vorhaben besprechen ↗KARLSHULD · INGOLSTADT · NEUBURG-SCHROBENHAUSEN
Bauplanung & BauantragNEUBAU / UMBAU / SANIERUNG

Bauplanung & Bauantrag

Sie planen einen Neubau, einen Anbau oder einen Umbau? Ich entwickle mit Ihnen den Entwurf und erstelle die Unterlagen für Ihren Bauantrag. Als bauvorlageberechtigter Ingenieur begleite ich Ihr Vorhaben von Karlshuld aus in der Region.

Bauplanung, Statik und Energieberatung bearbeite ich im gleichen Büro. So kann ich die Anforderungen frühzeitig aufeinander abstimmen und mit Ihnen besprechen, welche Leistungen Ihr Projekt benötigt.

Eingabeplanung Bauantrag Einfamilienhaus Neuburg Ingolstadt

Eingabeplanung & Bauantrag

Für Ihren Bauantrag erstelle ich Grundrisse, Ansichten, Schnitte und die Baubeschreibung. Die weiteren Unterlagen und Nachweise stimme ich auf Ihr Vorhaben ab.

Ich plane Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbebauten. Dazu gehören auch Hallen, Betriebsgebäude und Anbauten.

Baubetreuung Bauleitung Karlshuld Neuburg Schrobenhausen

Baubetreuung & Bauleitung

Auf Wunsch begleite ich auch die Bauphase. Den Umfang der Bauleitung vereinbaren wir passend zum Projekt – etwa die Kontrolle der Ausführung und die Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen.

Sie haben damit auch während der Ausführung einen Ansprechpartner für Fragen zur Planung.

Als bauvorlageberechtigter Ingenieur darf ich:

  • Bauanträge eigenverantwortlich bei Baubehörden in Bayern einreichen
  • Alle erforderlichen Planunterlagen für das Genehmigungsverfahren erstellen
  • Als Entwurfsverfasser auftreten und die Verantwortung für die Planung übernehmen
  • Technische Nachweise (Statik, Brandschutz, Energieberechnung) direkt im Büro koordinieren

So läuft Ihr Bauvorhaben ab

Erstes Gespräch

Wir besprechen Ihr Grundstück, Ihre Wünsche und den gewünschten Leistungsumfang.

Entwurfsplanung

Ich entwickle Grundrisse und Schnitte. Gemeinsam besprechen wir die Varianten für Ihr Grundstück.

Eingabeplanung

Ich stelle die Planunterlagen und die projektbezogenen Nachweise für den Bauantrag zusammen.

Genehmigung & Ausführung

Wenn beauftragt, erstelle ich anschließend die Ausführungspläne und begleite die Bauphase.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Einstieg helfen vorhandene Pläne, Angaben zum Grundstück und eine Beschreibung des Vorhabens. Welche Bauvorlagen und bautechnischen Nachweise erforderlich sind, kläre ich anhand des konkreten Projekts.

Art. 62 BayBO regelt die bautechnischen Nachweise mit Ausnahmen und Vorbehalten. Erstellung und zusätzliche Prüfung sind getrennte Fragen: Für die Standsicherheit ist Art. 62a, für den Brandschutz Art. 62b BayBO maßgeblich.

Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreistellung?

Art. 57 BayBO: Verfahrensfreie Vorhaben

Die Vorschrift enthält bestimmte Vorhaben und deren Voraussetzungen. Eine kleine Maßnahme ist nicht allein wegen ihrer Größe automatisch zulässig. Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 enthält außerdem eine besondere Regel für Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken.

Art. 58 BayBO: Genehmigungsfreistellung

Die Freistellung setzt die dort genannten Bedingungen voraus. Dazu gehören die planungsrechtliche Lage, die Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorgaben, die gesicherte Erschließung und die Beteiligung der Gemeinde. Die Gemeinde kann ein Genehmigungsverfahren verlangen.

Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellung und die Einhaltung der materiellen Anforderungen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Wir ordnen Ihr Vorhaben vor der weiteren Planung ein.

Wie lange dauert das Verfahren?

Der Zeitbedarf hängt vom Vorhaben, den Unterlagen und dem einschlägigen Verfahren ab. Für bestimmte Vorhaben enthält Art. 68 Abs. 2 BayBO besondere Regeln zur Genehmigungsfiktion. Daraus folgt keine allgemeine Zusicherung einer Genehmigung innerhalb von drei Monaten.

Quellenstand 17.10.2026: Art. 57 BayBO · Art. 58 BayBO · Art. 62 BayBO · Art. 68 BayBO

Häufige Fragen zur Bauplanung

Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem bauvorlageberechtigten Ingenieur?
Beide dürfen Bauanträge einreichen und Bauvorhaben planen. Der bauvorlageberechtigte Ingenieur ist in der Ingenieurkammer eingetragen und darf eigenverantwortlich als Entwurfsverfasser auftreten — genau wie ein Architekt. Der Vorteil beim Planungsbüro Müller: Planung, Statik und Energieberatung kommen aus einer Hand, ohne dass Sie mehrere Büros koordinieren müssen.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Die Dauer hängt vom Vorhaben und vom Verfahren ab. Für bestimmte Wohnbauvorhaben gelten besondere Regeln zur Genehmigungsfiktion nach Art. 68 BayBO. Den Ablauf und die Voraussetzungen klären wir anhand Ihres Projekts.
Können Sie auch bei Umbauten und Sanierungen im Bestand helfen?
Ja, Umbauten und Sanierungen im Bestand machen einen wesentlichen Teil meiner Arbeit aus. Gerade hier ist praktisches Verständnis der vorhandenen Bausubstanz wichtig. Als ausgebildeter Maurermeister und Bauingenieur kann ich die Situation vor Ort realistisch einschätzen und eine umsetzbare Lösung planen — ohne unnötige Komplikationen auf der Baustelle.
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Kostenschätzung nach DIN 276 (KGR 300+400) für Wohngebäude — kalibriert auf die Region Ingolstadt & Neuburg-Schrobenhausen.
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Planungsbüro MüllerGeorg Müller
Oberer Kanal 108a
86668 Karlshuld
0175 4062272 ↗info@pbmueller.de ↗