01 / DER ANSATZ
Praxis im Blick.
Das Ganze im Kopf.
Bauplanung & Bauantrag
Sie planen einen Neubau, einen Anbau oder einen Umbau? Ich entwickle mit Ihnen den Entwurf und erstelle die Unterlagen für Ihren Bauantrag. Als bauvorlageberechtigter Ingenieur begleite ich Ihr Vorhaben von Karlshuld aus in der Region.
Bauplanung, Statik und Energieberatung bearbeite ich im gleichen Büro. So kann ich die Anforderungen frühzeitig aufeinander abstimmen und mit Ihnen besprechen, welche Leistungen Ihr Projekt benötigt.
02 / LEISTUNGEN
Was ich für Sie
übernehme.
Eingabeplanung & Bauantrag
Für Ihren Bauantrag erstelle ich Grundrisse, Ansichten, Schnitte und die Baubeschreibung. Die weiteren Unterlagen und Nachweise stimme ich auf Ihr Vorhaben ab.
Ich plane Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbebauten. Dazu gehören auch Hallen, Betriebsgebäude und Anbauten.
Baubetreuung & Bauleitung
Auf Wunsch begleite ich auch die Bauphase. Den Umfang der Bauleitung vereinbaren wir passend zum Projekt – etwa die Kontrolle der Ausführung und die Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen.
Sie haben damit auch während der Ausführung einen Ansprechpartner für Fragen zur Planung.
03 / ZUSAMMENARBEIT
Ein Ansprechpartner.
Verbundene Lösungen.
Als bauvorlageberechtigter Ingenieur darf ich:
- Bauanträge eigenverantwortlich bei Baubehörden in Bayern einreichen
- Alle erforderlichen Planunterlagen für das Genehmigungsverfahren erstellen
- Als Entwurfsverfasser auftreten und die Verantwortung für die Planung übernehmen
- Technische Nachweise (Statik, Brandschutz, Energieberechnung) direkt im Büro koordinieren
04 / DER WEG ZUM BAUANTRAG
Schritt für Schritt
weiterdenken.
So läuft Ihr Bauvorhaben ab
Erstes Gespräch
Wir besprechen Ihr Grundstück, Ihre Wünsche und den gewünschten Leistungsumfang.
Entwurfsplanung
Ich entwickle Grundrisse und Schnitte. Gemeinsam besprechen wir die Varianten für Ihr Grundstück.
Eingabeplanung
Ich stelle die Planunterlagen und die projektbezogenen Nachweise für den Bauantrag zusammen.
Genehmigung & Ausführung
Wenn beauftragt, erstelle ich anschließend die Ausführungspläne und begleite die Bauphase.
05 / FACHLICHE EINORDNUNG
Das Verfahren.
Die passenden Unterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Einstieg helfen vorhandene Pläne, Angaben zum Grundstück und eine Beschreibung des Vorhabens. Welche Bauvorlagen und bautechnischen Nachweise erforderlich sind, kläre ich anhand des konkreten Projekts.
Art. 62 BayBO regelt die bautechnischen Nachweise mit Ausnahmen und Vorbehalten. Erstellung und zusätzliche Prüfung sind getrennte Fragen: Für die Standsicherheit ist Art. 62a, für den Brandschutz Art. 62b BayBO maßgeblich.
Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreistellung?
Art. 57 BayBO: Verfahrensfreie Vorhaben
Die Vorschrift enthält bestimmte Vorhaben und deren Voraussetzungen. Eine kleine Maßnahme ist nicht allein wegen ihrer Größe automatisch zulässig. Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 enthält außerdem eine besondere Regel für Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken.
Art. 58 BayBO: Genehmigungsfreistellung
Die Freistellung setzt die dort genannten Bedingungen voraus. Dazu gehören die planungsrechtliche Lage, die Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorgaben, die gesicherte Erschließung und die Beteiligung der Gemeinde. Die Gemeinde kann ein Genehmigungsverfahren verlangen.
Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellung und die Einhaltung der materiellen Anforderungen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Wir ordnen Ihr Vorhaben vor der weiteren Planung ein.
Wie lange dauert das Verfahren?
Der Zeitbedarf hängt vom Vorhaben, den Unterlagen und dem einschlägigen Verfahren ab. Für bestimmte Vorhaben enthält Art. 68 Abs. 2 BayBO besondere Regeln zur Genehmigungsfiktion. Daraus folgt keine allgemeine Zusicherung einer Genehmigung innerhalb von drei Monaten.
Quellenstand 17.10.2026: Art. 57 BayBO · Art. 58 BayBO · Art. 62 BayBO · Art. 68 BayBO
06 / IHRE FRAGEN
Vor dem ersten
Gespräch.
Häufige Fragen zur Bauplanung
Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem bauvorlageberechtigten Ingenieur?
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Können Sie auch bei Umbauten und Sanierungen im Bestand helfen?
07 / ERSTE ORIENTIERUNG
Ihr Projekt.
Die ersten Zahlen.
Passendes Online-Werkzeug
Berechnen Sie den erforderlichen Grenzabstand nach BayBO Art. 6 direkt selbst – kostenlos und ohne Anmeldung.
→ Zum Abstandsflächen-RechnerAuch vor Ort in Ihrer Gemeinde
Ihr Bauvorhaben planen lassen
Was möchten Sie bauen oder verändern? Beschreiben Sie mir Ihr Vorhaben und senden Sie vorhandene Pläne mit.
Jetzt anfragen