Bauplanung & Bauantrag

Als offiziell bauvorlageberechtigter Ingenieur übernehme ich die vollständige Planung für Ihr Bauvorhaben — vom ersten Entwurf bis zur genehmigungsfähigen Eingabeplanung für das Bauamt. Ich bin für private Bauherren, Bauunternehmen und Gewerbetreibende im Raum Karlshuld, Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt und Pfaffenhofen tätig.

Ob Neubau eines Einfamilienhauses, Anbau an ein Bestandsgebäude, Umbau oder Sanierung — ich begleite Sie durch den gesamten Planungsprozess. Da Bauplanung, Statik und Energieberatung bei mir im gleichen Büro liegen, werden alle Unterlagen von Anfang an aufeinander abgestimmt. Das spart Zeit, Kosten und vermeidet Fehler an den Schnittstellen.

Als bauvorlageberechtigter Ingenieur darf ich:

So läuft Ihr Bauvorhaben ab

Erstes Gespräch

Wir besprechen Ihr Vorhaben, den Standort und Ihre Wünsche. Unverbindlich und kostenlos.

Entwurfsplanung

Erste Grundrisse und Schnitte — wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Grundstück.

Eingabeplanung

Alle Unterlagen für das Bauamt werden vollständig und rechtssicher zusammengestellt.

Genehmigung & Ausführung

Nach der Genehmigung erstellen wir Werkpläne und begleiten Sie bis zur Fertigstellung.

Interaktives Tool
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Kostenschätzung nach DIN 276 (KGR 300+400) für Wohngebäude — kalibriert auf die Region Ingolstadt & Neuburg-Schrobenhausen.
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Ablauf, Unterlagen & Dauer im Überblick

Phase Inhalt Typische Dauer Ergebnis
1. Erstgespräch Projektskizze, Grundstück, Anforderungen, Fördermöglichkeiten 1–2 Stunden Klare Aufgabenstellung, Kosteneinschätzung
2. Entwurfsplanung Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung 1–6 Wochen Genehmigungsfähiger Entwurf
3. Eingabeplanung Bauantragsunterlagen, Lageplan, Berechnungen, Nachweise 1–4 Wochen Vollständiger Bauantrag
4. Behördenverfahren Einreichung beim Landratsamt / Bauamt, Rückfragenbearbeitung 6–12 Wochen Baugenehmigung
5. Werkplanung (optional) Schal-, Bewehrungs- und Detailpläne für die Ausführung 2–4 Wochen Ausführungsreife Unterlagen

* Dauer abhängig von Projektgröße und Auslastung der Baubehörde. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Stadt Ingolstadt und Landratsamt Pfaffenhofen haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Bauantrag in Bayern?

Unterlage Pflicht / Optional Hinweis
Lageplan (amtlich)PflichtVom Vermessungsamt
Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)PflichtM 1:100
BaubeschreibungPflichtFormblatt Bayern
Standsicherheitsnachweis (Statik)Immer Pflicht (Art. 62 BayBO)Durch eingetragenen Tragwerksplaner — unabhängig von der Gebäudeklasse
Energienachweis (GEG)Pflicht NeubauDurch Energieberater
BrandschutznachweisImmer Pflicht (Art. 62 BayBO)Ab GK 3 erhöhte Anforderungen (z. B. F 30-/F 90-Bauteile, Rettungswege); bei Sonderbauten Brandschutzkonzept erforderlich
Schallschutznachweis (DIN 4109)Immer Pflicht (Art. 62 BayBO)Bei Gebäuden mit aneinandergrenzenden Nutzungseinheiten oder Lärmexposition — rechnerischer Nachweis
EntwässerungsplanungMeist PflichtAbgestimmt mit Gemeinde

Brauche ich einen Bauantrag? Genehmigungsrecht in Bayern

Nicht jedes Bauvorhaben in Bayern ist genehmigungspflichtig. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet drei Kategorien — ein Überblick für Bauherren in der Region Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt, Pfaffenhofen und Eichstätt.

Wichtiger Hinweis: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht Vorschriftsfreiheit. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Brandschutz und alle anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten weiterhin. Im Zweifel empfiehlt sich eine Bauvoranfrage oder kurze Rücksprache mit dem Planungsbüro.

Genehmigungsfreie Vorhaben (Art. 57 BayBO)

Diese Vorhaben dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden — sofern alle sonstigen Vorschriften eingehalten sind.

Vorhaben Grenzwerte / Bedingungen Hinweise
Garagen & offene Garagen (Carport) Bis 50 m² Nutzfläche, max. 3 m mittlere Wandhöhe Grenzgaragen privilegiert; sonst Art. 6 BayBO
Nebengebäude (kein Aufenthalt) Bis 75 m³ Bruttorauminhalt Art. 6 BayBO beachten
Terrassenüberdachungen Bis 30 m² Grundfläche (keine Tiefenbeschränkung) Art. 6 BayBO beachten
Dachgeschossausbau Innerhalb des bestehenden Dachraums ohne Änderung der Außenhülle Tragende Bauteile innerhalb von Wohngebäuden genehmigungsfrei
Dachgauben Abhängig von Größe und Lage — im Einzelfall prüfen Bei Bebauungsplan: Festsetzungen beachten
Wärmedämmung an Außenwänden Bis 30 cm Dämmstärke, Grenzabstand mind. 2,50 m Wichtig bei Sanierungen nach GEG
Fenster, Türen & Öffnungen Austausch und neue Öffnungen genehmigungsfrei Brandschutzanforderungen weiterhin beachten
Änderung tragender Bauteile (Wohngebäude) Innerhalb von Wohngebäuden genehmigungsfrei Standsicherheitsnachweis durch Tragwerksplaner erforderlich
Schwimmbecken Inkl. temporärer luftgetragener Überdachung — außer im Außenbereich Im Außenbereich stets genehmigungspflichtig
Aufschüttungen & Abgrabungen Bis 2 m Höhe, bis 500 m² Fläche Im Außenbereich gesondert prüfen
Kleinwindkraftanlagen Bis 15 m freie Höhe Abstandsflächen und Bebauungsplan beachten
Zäune Bis 2 m Höhe (außer an öffentlichen Verkehrsflächen) Im Außenbereich nur eingeschränkt

Genehmigungsfreigestellt (Art. 58 BayBO)

Diese Vorhaben sind von der Genehmigungspflicht freigestellt — aber nur wenn alle aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung Details
Bebauungsplan vorhanden Das Vorhaben muss in einem Gebiet mit qualifiziertem Bebauungsplan liegen — nicht im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder Außenbereich
Übereinstimmung mit Bebauungsplan Das Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen
Erschließung gesichert Zufahrt, Wasser, Abwasser und Energie müssen gesichert sein
Kein Sonderbau Art. 2 Abs. 4 BayBO — Sonderbauten sind stets genehmigungspflichtig
Bauvorlage eingereicht Bauvorlagen müssen beim Landratsamt / der Gemeinde eingereicht werden — durch einen bauvorlageberechtigten Ingenieur oder Architekten

⚠️ Art. 58 BayBO gilt nicht im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB — dort ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.

Häufige Fragen zum Baurecht in Bayern

Muss ich Abstandsflächen auch bei genehmigungsfreien Vorhaben einhalten?
Ja — Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht Vorschriftsfreiheit. Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO gelten immer, auch ohne Baugenehmigung. Eine Ausnahme gilt nur für privilegierte Grenzgaragen.
Brauche ich für einen Carport eine Baugenehmigung?
Nein — offene Garagen (umgangssprachlich Carport) bis 50 m² Nutzfläche und max. 3 m mittlerer Wandhöhe sind in Bayern nach Art. 57 BayBO genehmigungsfrei. Abstandsflächen müssen aber eingehalten werden; an der Grenze ist nur eine Garage privilegiert.
Ist ein Dachgeschossausbau genehmigungsfrei?
Ein Ausbau innerhalb des bestehenden Dachraums ohne Änderung der Außenhülle ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Werden tragende Bauteile verändert, ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner erforderlich — auch ohne Baugenehmigung.
Wann gilt Art. 58 BayBO — Genehmigungsfreistellung?
Art. 58 BayBO gilt nur in Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan. Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Das Vorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen und die Erschließung gesichert sein.
Eingabeplanung Bauantrag Einfamilienhaus Neuburg Ingolstadt

Eingabeplanung & Bauantrag

Ich übernehme die vollständige Vorbereitung Ihres Bauantrags — von den Lageplan-Unterlagen über Grundrisse, Ansichten und Schnitte bis hin zur Baubeschreibung. Alle Unterlagen werden so aufbereitet, dass der Antrag beim Landratsamt oder der Gemeinde reibungslos durchläuft.

Tätig bin ich vor allem im Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhausbau sowie im Gewerbebau — schwerpunktmäßig im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, in Ingolstadt, Pfaffenhofen an der Ilm und im Landkreis Eichstätt. Hallen, Betriebsgebäude und Anbauten inklusive.

Baubetreuung Bauleitung Karlshuld Neuburg Schrobenhausen

Baubetreuung & Bauleitung

Auf Wunsch begleite ich Ihr Bauvorhaben auch während der Bauphase. Ich überwache die fachgerechte Ausführung, bin Ansprechpartner für das ausführende Unternehmen und stelle sicher, dass das Gebäude entsprechend der genehmigten Planung und den technischen Normen errichtet wird.

Gerade für private Bauherren in Karlshuld, Königsmoos, Weichering, Gaimersheim und der gesamten Region bietet die externe Baubetreuung eine wichtige Sicherheit.

Häufige Fragen zur Bauplanung

Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem bauvorlageberechtigten Ingenieur?
Beide dürfen Bauanträge einreichen und Bauvorhaben planen. Der bauvorlageberechtigte Ingenieur ist in der Ingenieurkammer eingetragen und darf eigenverantwortlich als Entwurfsverfasser auftreten — genau wie ein Architekt. Der Vorteil beim Planungsbüro Müller: Planung, Statik und Energieberatung kommen aus einer Hand, ohne dass Sie mehrere Büros koordinieren müssen.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt in Bayern drei Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen. In der Praxis variiert die Dauer je nach Bauamt und Auslastung — das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, die Stadt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Vollständige, fehlerfreie Unterlagen sind der wichtigste Faktor für eine zügige Genehmigung — darauf lege ich bei der Vorbereitung des Bauantrags besonderen Wert.
Können Sie auch bei Umbauten und Sanierungen im Bestand helfen?
Ja, Umbauten und Sanierungen im Bestand machen einen wesentlichen Teil meiner Arbeit aus. Gerade hier ist praktisches Verständnis der vorhandenen Bausubstanz wichtig. Als ausgebildeter Maurermeister und Bauingenieur kann ich die Situation vor Ort realistisch einschätzen und eine umsetzbare Lösung planen — ohne unnötige Komplikationen auf der Baustelle.

Auch vor Ort in Ihrer Gemeinde

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